Die Bundesregierung hat am 27.5.2026 den Gesetzentwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze beschlossen (7. VwGOÄndG). Die Reform soll Verfahren beschleunigen, Gerichte entlasten und personelle Ressourcen freisetzen. Im Zuge dessen sollen auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden. 
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