Der Zinssatz des § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG i. H. v. 5,5 % verstößt bei der Bewertung einer auf die Lebensdauer des Berechtigten zu entrichtenden monatlichen Geldrente für Zwecke der Schenkungsteuer nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
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