Die Inanspruchnahme von Pauschalsteuern und Steuerbefreiungen hängt häufig davon ab, dass der Arbeitgeber etwas drauflegt. Dieses sog. Zusätzlichkeitskriterium führt aber immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten und Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit sogenannten Vergütungsoptimierungsmodellen. Vieles hat inzwischen der Gesetzgeber geregelt. 
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