Das BMF hat den Referentenentwurf für eine Vierte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht. Geändert wird § 2 der Steueroasen-Abwehrverordnung, in dem die nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiete gemäß EU-Liste gelistet sind.
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