BFH Kommentierung: Änderung der LSt-Anmeldung nach Übermittlung der LSt-Bescheinigung
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Steht eine LSt-Anmeldung nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, hindert § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG eine Änderung nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO nicht.
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