Einkommensteuer: „No-Show-Kosten“ bei Betriebsveranstaltungen
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Die Gesamtkosten des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden – nicht auf die angemeldeten – Teilnehmer aufzuteilen.
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