Arbeitgeber sollen im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für kurzfristige Minijobs ab 1.1.2022 eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten, um die Einhaltung der Zeitgrenzen besser prüfen zu können. Dies besagt eine Neuregelung des Gesetzgebers.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare