Allgemein
BFH: Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Kapitaleinkünfte
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind immer verstärkter anzutreffen, auch weil bedeutsame Mitarbeiter hierdurch an das Unternehmen gebunden werden. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen lösen keinen Arbeitslohn, sondern Kapitaleinnahmen aus. Mehr zum Thema Weiterlesen…

0 Kommentare