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Kleine Anfrage: EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage klargestellt, dass das EuGH-Urteil „Nova Iberomoldes“ keine unmittelbaren Auswirkungen auf die deutsche Grunderwerbsteuer hat. Mehr zum Thema ‚EuGH’…Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…