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FG Kommentierung: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Messekosten
Gemietete Wirtschaftsgüter, die nur bis zu 3 Mal im Jahr für die Teilnahme an Fachmessen benötigt werden, stellen kein sog. fiktives Anlagevermögen dar; eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung entfällt. So entschied das FG Münster. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…Mehr zum Thema ‚Messe’…