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Sächsisches FG: Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbebetrieb bei einer Zahnarztpraxis
Das Sächsische FG hat entschieden, dass es weder für eine Einzelpraxis noch für eine ärztliche Gemeinschaftspraxis eine vorgegebene feste Anzahl angestellter Ärzte gibt, bei deren Überschreitung automatisch eine Umqualifizierung zum Gewerbebetrieb erfolgt. Mehr zum Thema ‚Gewerbebetrieb’…Mehr zum Thema ‚Freiberufliche Tätigkeit’…