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Praxis-Tipp: Zusammentreffen von Erstattungsüberhang mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte
Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang (Sonderausgabennach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen. Mehr zum Thema ‚Kirchensteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…