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Praxis-Tipp: Wahl des Abzugs von Basisvorsorgeaufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur Basisabsicherung können grundsätzlich bei der Veranlagung des wirtschaftlich belasteten Versicherungsnehmers (Beitragsschuldner) als Sonderausgaben berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer die versicherte Person ist. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…Mehr zum Thema ‚Krankenversicherungsbeitrag’…Mehr zum Thema ‚Pflegeversicherung’…