Allgemein
BFH: Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt
Die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO eröffnete Möglichkeit, die Klage fristwahrend bei der Finanzbehörde anzubringen, befreit sogenannte professionelle Einreicher nicht von der Pflicht, die in § 52d i.V.m. § 52a FGO geregelten Formvorgaben zu wahren. Mehr zum Thema ‚Finanzgericht’…Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…