Allgemein
Praxis-Tipp: Beitragserstattung aufgrund der Änderung des Versicherungsstatus
Übersteigen bei den Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 bis Nr. 3a EStG die im Veranlagungszeitraum erstatteten Aufwendungen die geleisteten Aufwendungen, ist der Erstattungsüberhang zunächst mit anderen im Rahmen der jeweiligen Nummer anzusetzenden Aufwendungen zu verrechnen. Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’…Mehr zum Thema ‚Arbeitnehmerbesteuerung’…