Allgemein
FG Düsseldorf: Keine Eintragung eines Belastingadviseurs in das Berufsregister der Steuerberaterkammer
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Belastingadviseur keinen Anspruch auf vorübergehende Eintragung in das Berufsregister der Steuerberaterkammer hat bei fehlendem Nachweis einer Berufsausübung in den Niederlanden. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…