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FG Baden-Württemberg: Besonderes Aussetzungsinteresse muss bei AdV-Anträgen zur Grundsteuer dargelegt werden
Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass es für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nicht ausreicht, lediglich mitzuteilen, das Landesgrundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Das besondere Aussetzungsinteresse muss dargelegt werden. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…