FG Münster: Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
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Das FG Münster hat entschieden, dass die Aufsteller von Geldspielautomaten keine Schausteller sind und somit für die Umsätze aus dem Betrieb der Automaten auch nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter eingebracht. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer soll sich Weiterlesen…
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