Ein Wohnmobil ist grundsätzlich als Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung geeignet. Nutzt der Steuerpflichtige es jedoch regelmäßig für die Familienheimfahrten, fehlt es an der dauerhaften Bindung der Zweitwohnung an den Beschäftigungsort. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.

 

 

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