BFH Kommentierung: Rückwirkende Verschmelzung auf den Alleingesellschafter
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Die Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG betrifft nur die Ermittlung des Einkommens der übertragenden Körperschaft und der Übernehmerin. Bei einem bereits verstorbenen Gesellschafter entsteht kein Übernahmegewinn.
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