Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gebäude vor, wenn es baurechtlich unter der Auflage genehmigt wurde, dass es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf?

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert