Mit dem Referentenentwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 stehen die voraussichtlichen Rechengrößen fest. Die für das Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze soll ab Januar 2027 bei 84.150 Euro liegen. Die weiteren voraussichtlichen Werte für das kommende Jahr im Überblick.
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