Eigenes Grundsteuergesetz: Grundsteuerreform in Bayern
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Bei der Grundsteuerreform will Bayern die Länder-Öffnungsklausel nutzen. Das Kabinett hat daher am 10.5.2021 den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz beschlossen.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
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