BFH Kommentierung: Wirtschaftliches Eigentum bei Ausübung eines Vorkaufsrechts
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Grundstückseigentümer und Vorkaufsberechtigter können den Übergang von Nutzen und Lasten – und damit des wirtschaftlichen Eigentums – abweichend vom ursprünglichen Kaufvertrag auf einen späteren Zeitpunkt festlegen.
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