Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei. Steuerfrei sind nach Auffassung der Finanzverwaltung auch Nebenleistungen wie etwa die Lieferung von Wärme durch den Vermieter. Diese Frage ist aber nicht endgültig geklärt.

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