Gerade in Ferienzeiten, manchmal aber auch aus persönlichen Gründen, nimmt eine ganze Reihe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über ihren bestehenden Urlaubsanspruch hinaus unbezahlten Urlaub. Nachstehend erfahren Sie, ob und wenn ja, welche lohnsteuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

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