FG Münster: Kosten für eine Leihmutter keine außergewöhnliche Belastungen
Veröffentlicht von am
Das FG Münster hat entschieden, dass die Kosten eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führen.
Ein großangelegtes System zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im europäischen Fahrzeughandel hat einen Schaden von rund 300 Mio. EUR verursacht. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
0 Kommentare