Allgemein
Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Mehr zum Thema ‚Jahresabschluss’…Mehr zum Thema ‚Offenlegung’…Mehr zum Thema ‚Handelsgesetzbuch (HGB)’…Mehr zum Thema Weiterlesen…

0 Kommentare