Aufgrund der Corona-Pandemie wurden viele Berufsgruppen im Home Office tätig. Dies kann (im Veranlagungsverfahren) zu Arbeitslohnkorrekturen bezüglich der pauschalen Arbeitgeberleistungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte führen. Bei der Überlassung eines Firmenwagens kann der Korrektur aber entgegengewirkt werden.

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