Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRuG) in deutsches Recht kommt es zu Änderungen im Bereich der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen. Hier sind vor allem Neuregelungen zum Offenlegungsmedium und zur Identifizierungspflicht getroffen worden, welche für Offenlegungspflichtige und ihre Beauftragten künftig zu beachten sind.

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