Das FG Baden-Württemberg entschied, dass kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage zu gewähren ist.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert