Das Bundeskabinett hat am 28.9.2022 die Verordnung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschlossen. Damit haben Beschäftigte von Verleihbetrieben für die Zeit vom 1.10.2022 bis 31.12.2022 erneut einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zuletzt war die Regelung am 30.6.2022 ausgelaufen.

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