Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz aus. Mit der Ausstellung der Bescheinigung wird kraft Gesetzes (§ 7 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Sie ist ein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert