§ 2b UStG verschärft die Notwendigkeit steuerliche Sachverhalte zutreffend zu würdigen und zu erklären. Ein Tax-Compliance-Management-Systemkann dabei helfen, Fehler zu erkennen und im Voraus zu vermeiden. Ein solches System senkt das Risiko von straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen für gesetzliche Vertreter der jPöR sowie aller mit der Pflichterfüllung betrauter Personen.

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