Das FG Münster hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Bildung von Rückstellungen für zukünftige Bonuszahlungen an Arbeitnehmer beschäftigt.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert