Unternehmen bieten häufig Veranstaltungen für ihre Geschäftspartner und/oder Mitarbeitenden an. Fallen steuerpflichtige Vorteile für die Eingeladenen an, können Unternehmen die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG wählen und damit die Steuer für die Gäste übernehmen. Ob überhaupt und wenn ja in welchem Umfang eine Steuerpflicht besteht, hängt aber vom Charakter der Veranstaltung ab.
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