Das BMF hat im Nachgang zweier Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zwei externe wissenschaftliche Gutachten veröffentlicht, die zu dem Ergebnis kommen, dass keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Kontext einer sog. „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung erforderlich sind.
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