Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. v. § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG einzubeziehen.
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