Das LBF NRW, LKA NRW und die Geldwäscheaufsicht haben bei einer großangelegten Kontrollaktion in zahlreichen Städten illegale Finanzströme in den Fokus gerückt.
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster in einem im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Weiterlesen…
Das FG Münster hat entschieden, dass die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. Weiterlesen…
Nach § 122 AO soll ein Verwaltungsakt dem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine Empfangsvollmacht vorliegt. Laut dem FG Münster bedeutet im Regelfall das „Soll“ ein „Muss“, sodass eine abweichende Bekanntgabe des Verwaltungsakts unwirksam Weiterlesen…
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