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FG Münster: Entstehung junger Finanzmittel i. S. d. ErbStG
Die Überführung einer Gesellschafterforderung in eine gesamthänderisch gebundene Rücklage stellt keine Entnahme und Einlage dar, die zur Entstehung junger Finanzmittel führt. Dies hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…

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