Die Festsetzung des Kindergeldes ist mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben, soweit in den Verhältnissen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, Änderungen eintreten.
Das Hessische FG hat beim Vorliegen übergroßer Grundstücke im Außenbereich erhebliche verfassungsrechtliche Zweifeln hinsichtlich der Regelungen zum Flächen-Faktor-Modell im Hessischen Grundsteuergesetz. Mehr zum Thema ‚Hessen’…
Am 16.7.2026 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
WP/StB Annette Goldstein hat ihre Berliner Kanzlei mit rund 20 Mitarbeitenden an die Auren-Gruppe verkauft – und ihr Team zog mit. Im Interview erklärt sie, wie ein umsatzabhängiges Bonussystem, klare Führung und das Zähmen des Weiterlesen…
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