Das BZSt hat auf seinem Online-Portal das Formular „Registrierung von Kryptowerte-Betreibern (CARF/DAC 8)“ freigeschaltet. Damit können sich ab sofort Kryptowerte-Betreiber, die nicht bereits nach der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) zulassungspflichtig sind, beim BZSt registrieren lassen.
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