Veräußert eine KG ein Grundstück, das sie innerhalb des 6-Jahreszeitraums i. S. von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG von einer personenidentischen Schwester-KG entgeltlich erworben hatte, ist dies für die Bildung der Rücklage unschädlich. So hat das FG Münster entschieden.
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