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Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
Der VGH Mannheim hat entschieden: Bei der Überbrückungshilfe III ist für GmbHs die Handelsregistereintragung der maßgebliche Gründungszeitpunkt. In der Schlussabrechnung zählen die tatsächlichen Umsätze, nicht die Schätzung aus dem Finanzamtsfragebogen. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Weiterlesen…

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