Die Einräumung eines monatlichen Guthabens zum Erwerb von Zielgutscheinen bei ausgewählten Handelspartnern steht dem Vorliegen von Geldleistungen im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht entgegen. So hat das Sächsische FG entschieden.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert