Gemeinsames Fußballschauen fördert das Betriebsklima. Doch bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder Public Viewing kann steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Teilnehmenden sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.
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