Die Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System stellt nach einem Urteil des Niedersächsischen FG keinen Rechenfehler i. S. der Änderungsbestimmung des § 173a AO dar. 
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert