Die Vorabpauschale ist rein steuerlich: Handelsrechtlich entsteht kein Ertrag. Im Betriebsvermögen kommt es außerdem auf Fondstyp, Rechtsform und Depotbank an. Besonders bei Auslandsdepots muss die Vorabpauschale häufig selbst ermittelt und dokumentiert werden.
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