Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Kosten für ein Grund-und-Boden-Verkehrswertgutachten eines örtlichen Gutachterausschusses erstattungsfähig nach  § 139 Abs. 1 FGO sein können, wenn dies im Verwaltungs- und Klageverfahren angefordert wird.  
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert