Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge und für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 – 4 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) für das Jahr 2026 bekanntgegeben.
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